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Tyr‘s Warriors MC Bloodbound
Drohende Gefahr
Neu und diffus, bisher musste es für das Eingreifen
der Behörden eine konkrete Gefahr geben. Ort, Zeit
und Art des Verbrechens mussten bekannt sein, dann
wurde dagegen vorgegangen, so weit, so gut.
Nun reicht es bereits, dass die Polizei eine Ahnung
oder einen unkonkreten Verdacht hat, dass eine
Gefahr droht. Dann kann man in Gewahrsam
genommen werden, ohne weitere Einschaltung der
Staatsanwaltschaft. Richter dürfen eine Festsetzung
im Präventivgewahrsam (Entziehung der körperlichen
Freiheit) auf 3 Monate entscheiden und nach Ablauf
erneut verlängern auf 3 Monate usw. Eine maximale
Dauer gibt es nicht!
Das heißt: Du bist im Knast ohne Prozess, ohne
Gerichtsurteil, ohne staatsanwaltliche Einbindung,
Du hast keine Straftat begangen und Du bekommst
keine öffentliche Verhandlung! Es entscheidet nur
die Polizei und ein Richter, willkürlich auf Grund einer
Ahnung bzw. auf Verdacht! Interessant wird es dann
noch als Festgesetzter, seine eigene Unschuld zu
beweisen, dass die Ahnung bzw. Verdacht nicht
begründet sind...
Denkt mal darüber nach. Wie würdet ihr das denn
machen?
Gefahr für Leib und Leben oder für ein
bedeutendes Rechtsgut
Diese Erweiterung ist auch neu. Bisher hat eine
konkrete Gefahr für Leib und Leben das Einschreiten
der Behörden ausgelöst, verständlicherweise!
Neu ist: das kann jetzt auch bei Gefahr für ein
bedeutendes Rechtsgut passieren! Was ist das?
Ganz einfach, willkürliche Interpretationssache!
Für den einen ist das z.B. Familie, die Art zu leben,
das Motorrad, was auch immer… Für den Polizisten
ist es vielleicht etwas anderes und für den Richter
auch. Das ist nichts greifbares, definiertes, eine
weitere Grauzone, wie schon bei „drohender Gefahr“
Aufenthaltsgebot und Aufenthaltsverbot
Das ist neu und zerstörerisch! Wenn man in den
Augen der Behörden in den oben genannten
Grauzonen belangt werden kann (und das geht ja
ziemlich willkürlich), dann ist es nun möglich, von
bestimmten Orten verbannt zu werden, das heißt du
darfst da nicht hin!
Reicht aber nicht! Man kann auch noch an einen
behördlich gewählten Ort verbannt werden, ohne
Rücksicht auf Familie, Eigentum oder Arbeitsstätte
und die Folgen!
Achtung! Verlässt man diesen aufgezwungenen Ort,
macht man sich strafbar. Früher in Russland ging es ab
nach Sibirien, mal sehen, wo es in Deutschland hingehen
soll.
Kontaktverbot
Neu und importiert? Das ist super spannend! Man kann
mit einem Kontaktverbot belegt werden.
Das macht sicher Sinn, wenn man jemanden bedroht hat
oder eine Gefahr für jemanden Konkretes darstellt.
Aber, das ist nur die eine Seite der Medaille, die andere
ist, dass Behörden willkürlich festlegen, mit wem ein
Gefährder in irgendeine Art des Kontaktes treten darf wie
Familie, Freunde, Arbeitgeber oder Club Brüder, egal!
Dies kennt man aus den USA und Australien, speziell für
MC Mitglieder. Im Sinne „Triff einen Gefährder“ und du
begehst eine Straftat!
Also auch, wenn andere zu diesem Gefährder Kontakt
haben möchten, Vater, Bruder, Pech gehabt dann gilt so
ungefähr: „Sag dich los und du bist frei!“
Telekommunikation
Die Polizei darf künftig präventiv in die
Telekommunikation eingreifen. Zusätzlich kann die
Kommunikationsverbindung durch technische Mittel durch
die Polizei unterbrochen oder verhindert werden. Selbst
die Post dürfte unter dem Vorwand „Gefahr in Verzug“
beschlagnahmt werden und dann auch ohne richterliche
Genehmigung.
Richtervorbehalt ist übertragbar
Bei bestimmten polizeilichen Maßnahmen kann der
Richtervorbehalt an „hohe Polizeibeamte“ übertragen
werden. Ein Polizist gibt dann die polizeilichen
Maßnahmen für Polizisten frei (z.B. Überwachung im
privaten Umfeld inkl. Wohnung).
Die Gewaltenteilung, Grundlage jeder demokratischen
Grundordnung, wird ausgehebelt!
Wusstest Du das alles?
Das sind wie gesagt nur einige Punkte, die im neuen
Polizei Aufgaben Gesetzt (PAG) verankert werden.
Bilde dir Deine eigene Meinung,
und überlege, ob auch DU uns zustimmst:
Quelle: www.nopagby.de